10.06.2020
Der Gemeinderat von Rüdtligen-Alchenflüh bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden nachträglichen Änderungen der Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Auflage:
• Baureglement: Änderung Art. 214 Abs. 9 BR: Verzicht auf Privilegierung von Giebelfeldern
• Zonenplan: Korrektur der Darstellung des Gewässerraums Emme und der Vermassung
• Legende Zonenplan: Areale mit einer minimalen GFZo als Inhalt; korrekte Darstellung der Signaturen für Einzelbaum und Baumgruppe
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 11. Juni bis zum 13. Juli 2020, in der Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh öffentlich auf. Sie können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf www.rual.ch zugänglich.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträglichen Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Rüdtligen-Alchenflüh einzureichen.
Rüdtligen-Alchenflüh, den 8. Juni 2020
Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh
034 447 40 50 Gemeindeschreiberei
034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle
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