WEISUNGEN FÜR DIE BENÜTZUNG DER TAGESKARTEN GEMEINDE
für die Gemeinden Rüdtligen-Alchenflüh, Kernenried und Aefligen
gültig ab 1. September 2020
1. Bezugsberechtigt sind Personen, die in den Gemeinden Rüdtligen-Alchenflüh, Kernenried und Aefligen gesetzlichen Wohnsitz haben sowie Behördenmitglieder für Dienstfahrten und das Gemeindepersonal. Auswärtige Personen sind unter Berücksichtigung einer verkürzten Bezugsfrist ebenfalls zugelassen.
2. Die Bestellung und der Bezug können für „Einheimische“, mit Ausnahme von Dienstreisen, frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Benützungsdatum erfolgen. Für auswärtige Personen gilt eine Bestellfrist von 2 Wochen.
3. Reservationen können im Internet (www.rual.ch) oder während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh erfolgen. Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Dienstreisen der Behördenmitglieder oder des Gemeindepersonals haben immer Vorrang.
4. Für Tageskarten, die über das Internet reserviert werden, ist das Vorgehen wie folgt:
1. Der Kunde kann die Reservation der von ihm gewünschten Tageskarte vornehmen.
2. Die Verwaltung bestätigt die Reservation mittels Mail (Zusage oder Absage).
3. Der Kunde holt die bestätigte Tageskarte gegen Bezahlung am Schalter der Gemeindeverwaltung ab.
5. Die Benützungsgebühr wird durch den Gemeinderat Rüdtligen-Alchenflüh festgelegt. Sie beträgt ab 1. Januar 2017 Fr. 45.-- pro Tageskarte. Die Benützungsgebühr ist beim Abholen der Tageskarte bar oder mittels elektronischer Zahlungsmittel aber ohne Kreditkarten zu bezahlen. Es erfolgt kein Postversand.
6. Die Tageskarte Gemeinde darf nicht an Drittpersonen weitergereicht oder weiterverkauft werden. Ab Erhalt haftet der/die Besteller/in bei allfälligem Verlust der Karten vollständig selber. Ersatzmöglichkeit besteht keine. Umtausch oder Geldrückgabe bei Nichtgebrauch ist ausgeschlossen.
7. Der Zuteilungsentscheid der Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh ist endgültig. Ein Beschwerdeverfahren ist ausgeschlossen.
8. Für reservierte und nicht bezogene Tageskarten wird die Benützungsgebühr mit einer Verwaltungspauschale von Fr. 10.-- in Rechnung gestellt.
9. Mit der Übernahme der Tageskarte Gemeinde anerkennen der/die Benützer/in die vorstehenden Bedingungen und Weisungen als verbindlich. Personen, die diese Weisungen missachten, kann die Abgabe der Tageskarten verweigert werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der SBB.
10.Diese Weisungen ersetzen diejenigen vom 04. Oktober 2016. Sie wurden vom Gemeinderat Rüdtligen-Alchenflüh am 25. August 2020 genehmigt und treten per 01. September 2020 in Kraft.
Alchenflüh, 25. August 2020
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh
034 447 40 50 Gemeindeschreiberei
034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle
Mo |
08:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Di |
08:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 17:00 Uhr |
Mi |
geschlossen |
geschlossen |
Do |
07:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 17:00 Uhr |
Fr |
geschlossen |
geschlossen |