04.02.2026
An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 08. März 2026 werden die in gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigen über folgende Vorlage abstimmen.
Zur Abstimmung vorgelegt wird folgende Vorlage:
Abstimmungsmaterial und Aktenauflagen
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial (bestehend aus der Ausweisekarte, dem Stimmzettel und der Abstimmungsbotschaft) für die Urnenabstimmung bis spätestens 3 Wochen vor der Urnenabstimmung zugestellt. Die Unterlagen liegen zudem 30 Tage vor der Urnenabstimmung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde www.rual.ch eingesehen werden.
Stimmberechtigung und Stimmabgabe
Das Verfahren richtet sich nach dem Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen gültig ab 2022. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, zum Abstimmungszeitpunkt seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Die Öffnungszeit des Stimmlokals ist auf dem Abstimmungscouvert aufgedruckt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen.
Rechtsmittelbelehrung
Vorbereitungshandlungen in Abstimmungssachen, wie die vorliegende Einberufung der Urnenabstimmung, sind innert 10 Tagen ab der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. anfechtbar.
Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh
034 447 40 50 Gemeindeschreiberei
034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle
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