29.01.2026
Der Kanton Bern setzt seit Dezember 2024 das Anmeldeverfahren AGOV des Bundes ein. Dieses ist sicher und kommt ohne Passwort aus. Seit Juli 2025 können sich Privatpersonen nur noch mit AGOV bei den über BE-Login aufgerufenen E-Services des Kantons Bern anmelden.
Seit Dezember 2024 setzt der Kanton Bern das Anmeldeverfahren AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, für die E-Services ein, die von den Kundinnen und Kunden via BE-Login aufgerufen werden. Das heisst, dass Sie als Privatperson ein AGOV-Konto erstellen müssen, wenn Sie sich bei den E-Services des Kantons Bern anmelden möchten. So wird gewährleistet, dass Sie weiterhin Zugriff auf die E-Services und Ihre hinterlegten Daten haben.
An der Nutzung Ihrer E-Services und an Ihren bisher hinterlegten Daten ändert sich nichts. Es wird nur das Anmeldeverfahren – die Art und Weise, wie Sie sich für die E-Services des Kantons Bern anmelden – angepasst.
Die Umstellung auf AGOV ist für natürliche Personen (Privatpersonen) ab sofort zwingend nötig. Privatpersonen, die BE-Login im Zusammenhang mit den Steuern auch für berufliche Zwecke (z.B. als Treuhänder/-in oder Vertreter/-in) nutzen, können dies nach der Umstellung auf das neue Anmeldeverfahren AGOV weiterhin tun.
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh
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