26.06.2025
Die Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh erhebt eine Hundetaxe nach Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes sowie Art. 14 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh. Gestützt auf Art. 23 der Gebührenverordnung beträgt die Hundetaxe Fr. 65.00 für jeden in der Gemeinde am 1. August 2025 (Stichtag) gehaltenen und über sechs Monate alten Hund.
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem elektronischen Mikrochip versehen und in der AMICUS Datenbank registriert sein müssen. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Sämtliche Änderungen müssen durch den Hundehalter bei der AMICUS Datenbank (www.amicus.ch) selber gemeldet werden.
Alle Hundehalter, die in der Hundekontrolle der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh registriert sind, erhalten im August 2025 eine Rechnung für die jährliche Taxe. Falls Sie nicht mehr Hundehalter oder neu im Besitz eines Hundes sind, melden Sie dies bitte laufend, spätestens jedoch bis Ende Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh unter Tel. 034 447 40 50 oder info@rual.ch.
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
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