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Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG und Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

03.06.2025

Öffentliche Planauflage

Überbauungsordnung ZPP Nr. 11 «Wiesenweg II» mit geringfügiger Änderung der Bestimmungen zur ZPP Nr. 11 «Wiesenweg II» im Baureglement

Der Gemeinderat Rüdtligen-Alchenflüh bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die vorerwähnte Überbauungsordnung (bestehend aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften) und geringfügige Änderung des Baureglement zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtig, die Änderung der ZPP-Bestimmungen im Verfahren der geringfügigen Änderungen von Nutzungsplänen gestützt auf Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 05. Juni 2025 bis 7. Juli 2025 in der Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter Aktuelles verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh einzureichen.

Rüdtligen-Alchenflüh, den 02. Juni 2025
Der Gemeinderat

Überbauungsvorschriften
Überbauungsplan
Erläuterungsbericht
Änderung Baureglement
Lärmschutzgutachten
Hochwasserschutzgutachten
Vorprüfungsbericht

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh

034 447 40 50 Gemeindeschreiberei

034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle


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