Plombierung
Die Kündigungsfrist beträgt 60 Tage auf Ende Monat (gültig ab 01.01.2022).
Bei Einfamilienhäuser kann der Anschluss in der Regel von aussen unterbrochen werden. In Mehrfamilienhäuser wird die Plombierung direkt in der Wohnung vorgenommen.
Aufschaltung
Für den angefangenen Monat ist keine Benützungsgebühr zu bezahlen, sofern der Anschluss nach dem 15. des Monats erfolgt.
Bei Einfamilienhäuser kann der Anschluss in der Regel von aussen aufgeschaltet werden. In Mehrfamilienhäuser wird die Aufschaltung direkt in der Wohnung vorgenommen.
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh
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